Allgemeine Geschäftsbedingungen der PfötchenFarm
Präambel
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Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasitn ist (Giardien etc).
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Die PfötchenFarm behält sich vor, die Hunde bei Verdacht mittels Flohkamm auf Flohbefall hin zu untersuchen. Bei einem Flohbefall wid der Hund unverzüglich von
der Betreuung ausgeschlossen bis die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist und der Hund wieder flohfrei ist.
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Sollte der Hundehalter bei seinem Hund Anzeichen für eine ansteckede Erkrankung entdecken, so verpflichtet er sich, die PfötchenFarm unverzüglich über seinen
Verdacht zu informieren.
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Der Hundehalter verpflichtet sich die PfötchenFarm über eventuelle Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. Jagdtrieb, Angst, Beißvorfälle, Leinenpflicht oder
ähnliche Besonderheiten, die einen Einfluss auf die Betreuung haben, mitzuteilen.
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Läufige Hündinnen sind unverzüglich der PfötchenFarm zu melden, diese entscheidet dann über die weitere Betreuung.
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Futtermittelallergien sind unverzüglich mitzuteilen.
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Die PfötchenFarm versichtert den zu jeder Zeit artgerechten und liebevollen Umgang mit Ihrem Hund unter Beachtung des Tierschutzgesetzes sowie dessen
Nebenbestimmungen
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Sollte der Hundehalter beim Abholen des Hundes nicht vor Ort sein hat er vorher für ein ausreichendes Lösen des Hundes (Urin/Kot) zu
sorgen.
Betreuungsentgeld
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Verhinderung oder Gassitagumbuchungen sowie Umbuchungen müssen mind. 24 Std. vorher, d.h. bis 9.30 Uhr am Vortag telefonisch, per e-Mail oder per sms mitgeteilt
werden! Ist dieses nicht der Fall wird der volle Preis in Höhe von € 20,00berechnet
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Der Betrag ist für alle Gassitage des jeweiligen Monats im Voraus am ersten Gassitag des Monats zu entrichten
Tierärztliche Behandlung im Notfall
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Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass im Umgang mit Hunde, trotz größtmöglicher Umsicht immer ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien oder Verletzungen
besteht Hält die PfötchenFarm eine tierärztliche Behandlung für unbedingt notwedig, so willigt der Hundehalter bereits jetzt schon ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen
Rechnung tierärztlich versorgt wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter. Diese werden gegen Vorlage der Rechnung des behandelnden Tierarztes sofort und in bar bei
Übergabe des Hundes fällig und zahlbar.
Haftung
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Während der Betreuungszeit durch die PfötchenFarm haftet der Hundehalter als Eigentümer im Sinne § 833 BGB (Haftung des Tierhalters.
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Richtet der Hund während der Betreuung bei der PfötchenFarm Schäden an (zerbissene Auto-Innenteile, Verschmutzung durch Urin, Kot oder Erbrochenem,
Flohbefall o.ä.) haftet hierfür der Hundehalter. Diese belaufen sich in dem o.g Verschmutzungsfall auf € 30. Bei Flohbefall wird eine Gebühr in Höhe von €50 erhoben.
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Für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleiden könnte wird keine Haftung übernommen. Die PfötchenFarm haftet nicht für beschädigte oder
verlorene Halsbänder.
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Schäden durch den Verlust von Schlüsseln sind durch die Betriebshaftpflicht der PfötchenFarm abgedeckt. Die PfötchenFarm haftet nicht für irgendwelche
Schäden, Einbrüche, Diebstahl in der Wohnung/Haus/Büro des Hundehalter.
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Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt die PfötchenFarm vertraglich aus.
Kündigung
- Die Kündigung des Vertragsverhältnisses kann jederzeit ohne Angaben von Gründen zum jeweiligen Monatsende erfolgen .Ausnahme: Ableben des Hundes - hier wird eine fristlose Kündigung von
der PfötchenFarm akzeptier. Bestehendes Guthaben wird in diesem Fall dem Hundehalter ausgezahlt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Die PfötchenFarm speichert die Daten des jeweiligen Hundehalters zum Zwecke der Buchhaltung in einer Datenbank. Eine anderweitige Weitergabe der Daten
erfolgt nicht. Der Hundehalter erklärt sich einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden.
Schlussbestimmungen
- Der Hundehalter bestätigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PfötchenFarm gelesen und akzeptiert zu haben.